Finanzielle Förderung erfolgt hauptsächlich durch das MAXX-Ticket, BAFöG und Lernmittelzuschüsse/Lernmittelfreiheit

MAXX-Ticket

Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verbundgebiet.
Informationen über die Schülerbeförderung und MAXX-Ticket erhältst du von:

Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Schulen und Kindertagesstätten
Abteilung Schulen
Rathausplatz 20
Telefon: 0621 504-2467

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (Oktober - Januar)
9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr ( Februar - September)
Freitag: 9 bis 11.30 Uhr
 

Lernmittelfreiheit

Lernmittelfreiheit wird in Rheinland-Pfalz - mit Ausnahme der Sonderschulen und der Berufsvorbereitungsjahre, bei denen das Ausleihsystem besteht - durch Ausgabe von Lernmittelgutscheinen gewährt, die beim Kauf der benötigten Schulbücher in Zahlung gegeben werden können. Die Ausgabe der Gutscheine ist an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden.

Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Schulen und Kindertagesstätten
Abteilung Schulen
Rathausplatz 20
Telefon: 0621 504-2471, -2485, -2466, -2484, -2478

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16.Uhr (Oktober - Januar)
9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr ( Februar - September)
Freitag: 9 bis 11.30 Uhr
 

BAföG/Ausbildungsförderung

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen und Fachschulklassen, sofern nach mindestens zwei Jahren ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird, Fachschulen (Zugangsvoraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung) Fachoberschulen der Klasse 12 (in Rheinland-Pfalz: BOS I), Abendrealschule und Abendgymnasium (jeweils im 2. Ausbildungsteil), Kollegs, Anerkennungspraktika nach der Schulausbildung.

Eingeschränkt sind förderungsfähig:

Einjährige und zweijährige Berufsfachschulen und Fachschulklassen, welche keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, (zum Beispiel Wirtschaftsschule) Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfindungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Realschule und Gymnasium ab Klasse 10.

Kontakt:
Telefon: 0621/504-0 (Zentrale Stadtverwaltung Ludwigshafen); 
E-Mail: elterngeld.bafoeg@ludwigshafen.de 
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr 
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr 
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. 

Telefonische Sprechzeiten: 
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15 Uhr