Gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes sind junge Eltern oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Stadt Ludwigshafen bietet hierzu eine Palette von Hilfen.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf. Weitere Einzelheiten können bei den Krankenkassen erfragt werden.

Elterngeld

Detaillierte Angaben über das Elterngeld sind der Internetseite der Stadt Ludwigshafen zum Thema Elterngeld zu entnehmen.

Elterngeldstelle
Telefon: 0621/ 504-0 (Zentrale Stadtverwaltung Ludwigshafen)
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.


Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Mittwoch:
14 bis 15 Uhr 

Familienerholung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Familien bei der Finanzierung eines Urlaubs mit der ganzen Familie; es werden einkommensabhängige Zuschüsse für gemeinsame Ferien in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen oder geeigneten Winzer- und Bauernhöfen gezahlt. Neben dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Postfach 2964, 55019 Mainz, erteilen zum Beispiel auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) Auskunft

Unterhaltsvorschussleistungen

Wenn die Unterhaltszahlungen eines Elternteils ausbleiben, kommen manche Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Hier hilft das Unterhaltsvorschussgesetz. Danach kann ein Kind Leistungen beanspruchen, wenn es

  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
  • von dem anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhält

Telefon: Telefon: 0621/ 504-0 (Zentrale Stadtverwaltung Ludwigshafen)

 Kindergeld und Kindergeldzuschlag

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form einer Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz monatlich gezahlt. Das Kindergeld wird durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit beziehungsweise des öffentlichen Dienstes festgesetzt und ausgezahlt. Der Kindergeldzuschlag wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt. Er muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Telefon:
0800 4 5555 30* (persönliche Anliegen)  -  Montag bis Freitag 8 bis 18Uhr
0800 4 5555 33* (Auszahlungstermine)   -  täglich 0 bis 24 Uhr
Telefax: 06341 95 83 46
E-Mail: Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland.F14@arbeitsagentur.de

Postanschrift: Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, 55149 Mainz

* Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Arbeitslosengeld II und Grundsicherung

Wenn während der Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes der Lebensunterhalt und die mit der Schwangerschaft und Entbindung zusammenhängenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt werden kann, und auch sonst keine Hilfe von Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern erhältlich ist, besteht bei Erwerbsfähigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, besteht in der oben genannten Konstellation, ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration
Kaiser-Wilhelm-Straße 52
Telefon:0621 59 13 30

Bereich Soziales und Wohnen
Stadthaus Nord
Europaplatz 1
Telefon: 0621 504-3896