Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen wurde §72 a eingeführt.

In Rheinland Pfalz sollen die sich daraus ergebenen Verpflichtungen mit der Rahmenvereinbarung umgesetzt werden. Darin ist geregelt, dass ein Verantwortlichen des Vereins und Verbands Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis aller Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,  nehmen muss. Die Einsichtnahme in Führungszeugnisse ist eine formale Maßnahme, um einschlägig strafrechtlich vorbelastete Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Sie ist kein Ersatz für ein umfassendes Konzept zum Schutz von Minderjährigen vor Übergriffen und einer entsprechenden Prävention.

Mittel für Jugendarbeit werden in Ludwigshafen nur noch an die Vereine und Verbände ausbezahlt, die dieser Rahmenvereinbarung, und den daraus erwachsenen Verpflichtungen, nachkommen.

Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden sie hier bei Lu4u.de in der rechten Spalte im Downloadbereich.