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Jobben in den Ferien

Du möchtest dir während der Schulferien ein paar Euro verdienen?

Kein Problem, wenn dabei die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Dieses Gesetz ist ein Schutz für dich, zum Beispiel vor zu langer, zu schwerer oder auch zu gefährlicher Arbeit.

Hier die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

  • Wenn du mindestens 15 Jahre alt bist, darfst du, auch wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist, bis zu 4 Wochen im Jahr in den Schulferien arbeiten.
    Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
  • An Samstagen und Sonntagen wird nicht gearbeitet, mit Ausnahme von einigen wenigen Branchen, wie zum Beispiel in Gaststätten. Hier können Ausnahmen erlaubt sein.
  • Arbeitest du mehr als viereinhalb Stunden an einem Tag, musst du dazwischen mindestens 30 Minuten Pause machen, ist die Arbeitszeit länger als 6 Stunden, musst du 60 Minuten Pause haben.
  • Nach der Arbeit musst du mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit haben, bevor es wieder los geht.
  • Du darfst als Jugendlicher nicht bei Arbeiten eingesetzt werden, die gefährlich sind, oder bei denen du außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt bist. Außerdem darfst du keine Arbeiten verrichten, die vom Tempo abhängig sind (beispielsweise Akkordarbeit).

So findest einen Ferienjob

Ferienjobs suchst du am einfachsten über die Stellenanzeigen in den Tageszeitungen oder im Internet, zum Beispiel bei schuelerjobs.de.
Weil hier aber nicht alle freien Ferienjobs stehen, lohnt es sich immer, auch persönlich bei verschiedenen Firmen nachzufragen oder anzurufen.


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