Ein Kind zur Welt zu bringen bedeutet auch, für eine gute Entwicklung zu sorgen. Dies beginnt bereits vor der Geburt; erst recht aber nach der Geburt.

Um Eltern dabei zu unterstützen, haben wir die nachfolgenden Hinweise zusammengestellt.

Geburtsvorbereitungskurse

  • bei den Krankenhäusern
  • bei deiner jeweiligen Krankenkasse
  • bei deinem*deiner Frauenarzt*Frauenärztin
  • bei den niedergelassenen Hebammen

Schwangerenberatung/Schwangerenkonfliktberatung

Wenn die Schwangerschaft große Konflikte mit sich bringt, begleiten dich die staatlich anerkannten Beratungsstellen, damit du vertraulichen Gesprächen eine eigenverantwortliche Entscheidungen in Bezug auf die Schwangerschaft finden kannst

Neben Information erfolgt auch die Vermittlung finanzieller Hilfen.

Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Beratungsstelle des Caritasverbandes für die Diözese Speyer e.V.
Ludwigstraße 67-69
Telefon: 0621 59 80 20

Lebenshilfe Ludwigshafen e.V.
Hausfrühförderung, Pränatale Beratung bei Diagnose "Kind mit Behinderung"
Rheinhorststraße 38
Telefon: 0621 6 71 23 43

Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Donum Vitae e.V.
Westendstraße 13
Telefon: 0621 5 72 43 44

Pro Familia
Wittelsbachstraße 69
Telefon: 0621 56 30 15

Diakonisches Werk Ludwigshafen
Falkenstraße 19
Telefon: 0621 52 04 40

Gesundheitsfürsorge

Zehn Früherkennungs-Untersuchungen (U1 bis J) sichern die gesunde, altersgemäße Entwicklung der Kinder. Beim Neugeborenen werden die U1 und U2 oft im Krankenhaus vorgenommen.
Alle weiteren Untersuchungen erledigt der Kinder- und Jugendarzt.
Auskünfte zu den Untersuchungen bekommst du bei Ärzt*innen, Krankenkassen und dem Gesundheitsamt.

Für Eltern, deren Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet oder behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, stehen dir Frühförder- und Beratungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren sowie Gesundheitsämter als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Sie übernehmen wichtige medizinisch-therapeutische, pädagogische
und soziale Versorgungsaufgaben. Dazu zählen neben der Untersuchung zur Früherkennung auch die entsprechende Beratung, Behandlung, Förderung und Betreuung.

Gesundheitsamt
Dörrhorststraße 36
Telefon: 0621 5 90 90

Kinderzentrum Ludwigshafen und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung
Karl-Lochner-Straße 8
Telefon: 0621 67 00 50

Geburtsurkunde und Namensrecht

Stadtverwaltung Ludwigshafen
Standesamt
Rathausplatz 20
Telefon: 0621 504-2034

Elternbriefe

Elternbriefe geben wichtige Anregungen zur Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Diese sind kostenlos beim Deutschen Kinderschutzbund, Bahnhofstraße 83 erhältlich.

Elterliche Sorge

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam in Sorgeerklärungen beurkunden lassen. Diese können von einem Notar oder dem Jugendamt vorgenommen werden, wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Die Beurkundung ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich.

Die gemeinsame elterliche Sorge kann ausschließlich durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Beistandschaft

Der Beistand unterstützt kostenlos allein sorgeberechtigte Elternteile bei der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung sowie der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann in dieser Hinsicht der Elternteil unterstützt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass der das Kind betreuende Elternteil – ausgenommen im gerichtlichen Verfahren – gleichberechtigt neben dem Beistand stehen und auch selbst Vereinbarungen mit dem anderen Elternteil treffen kann.
Die Einrichtung und Beendigung einer Beistandschaft kann jederzeit schriftlich bei dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des betreuenden Elternteils zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Stadtverwaltung Ludwigshafen
Jugendamt - Kindesunterhalt
Westendstraße 17
Telefon: 0621 504-2836
E-Mail: jugendamt@ludwigshafen.de

Mutterschutz und Elternzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinder selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen. 

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Meldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn bis zum vollendeten 3. Lebensjahres des Kindes bzw. 14 Wochen vor deren Beginn zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt 7 Wochen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes bzw. 13 Wochen zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr. 

Regionaler Familiendienst des Jugendamtes

Mit einem professionellen Beratungsangebot stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt und der Freien Träger Familien zur Seite, die Hilfe und Unterstützung brauchen.

Regionaler Familiendienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalen Familiendienstes des Jugendamtes stehen Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Stadt Ludwigshafen mit ihren professionellen und umfangreichen (kostenlosen) Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.

Die Ansprechpartner beraten dabei in vielen Fragen, die Familien interessieren können. Dazu gehören u.a. Fragen der Erziehung und Entwicklung, bei Trennung oder Scheidung, zur Regelung des Umgangsrechts als auch zur elterlichen Sorge. Der Regionale Familiendienst begleitet in Einzelfällen den Beratungs- und Veränderungsprozess auch persönlich.

Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger erhalten ebenfalls Informationen über Unterstützungsangebote und Beratungsstellen vor Ort in den jeweiligen Stadtteilen.

Das Kindeswohl steht bei allen Tätigkeiten des Regionalen Familiendienstes an erster Stelle. Durch Hilfen für Eltern und ihre Kinder sichern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses in Krisensituation entsprechend ab. Dazu überprüfen sie Hinweise auf Gefährdungen des Kindeswohls und leiten notwendige Schutzmaßnahmen ein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und behandeln alle Gespräche vertraulich. Für alle Angaben gilt der Sozialdatenschutz Der Regionale Familiendienst ist organisatorisch in drei Regionalteams und das Team Teilhabe untergliedert.

Das Team Teilhabe ist stadtweit zuständig für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund einer drohenden seelischen Behinderung an der Teilhabe an Bildung und/oder der Teilhabe im sozialen Leben beeinträchtigt sind.

Oppau/Edigheim/Pfingstweide/ Oggersheim/
Ruchheim/ Friesenheim
Berthold-Schwarz-Straße 26
67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-4357

Mitte/Süd/Nord/Hemshof/
Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-2927

Gartenstadt/Maudach/Mundenheim/Rheingönheim/West
Kärntnerstraße 21a
67065 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-3477

Team Teilhabe
Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-4367

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

E-Mail: jugendamt@ludwigshafen.de

Adoption

Die Adoptionsvermittlungsstelle der Sozialen Dienste berät, vermittelt und begleitet auf dem Weg zur Adoption und nach der Adoption.

Adoptionsvermittlungsstelle der Sozialen Dienste
Londoner Ring 7
Telefon: 0621 6 68 43 14
Telefax: 0621 66 8 43 09

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Ludwigshafen bietet psychotherapeutisch fundierte Beratung und Therapie auf dem aktuellen Stand psychologischen und pädagogischen Wissens.

  • Wann kann man sich an die Beratungsstelle wenden?
  • wenn Eltern allgemeine Fragen zur Erziehung ihrer Kinder haben
  • wenn Kinder Probleme haben oder Hinweise darauf zeigen
  • wenn der Alltag mit den Kind zum Stress wird
  • wenn es Belastungen in der Familie gibt, unter denen Eltern und Kinder leiden

Die Beratungsstelle bietet Beratungs- und Therapiegespräche, Gruppenangebote für Kinder und Eltern, Klärungen diagnostischer Fragestellungen.

Was sonst noch wichtig ist:

  • Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht, d.h. nur mit dem Einverständnis der Eltern wird Kontakt mit anderen Personen oder einer anderen Einrichtung aufgenommen.
  • Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Bürgermeister-Kutterer-Straße 37
Telefon: 0621 504-3056 oder -3151
E-Mail: erziehungsberatung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr (in den Ferien bis 16 Uhr)
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Termine erfolgen nach persönlicher Vereinbarung. 

Deutscher Kinderschutzbund

eine Übersicht der Themen:

  • Betreuter Umgang
  • Familienbegleitung
  • Kinderschutzdienst
  • Kinder- und Jugendtelefon
  • Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche
  • Tagespflegebörse
  • Selbstbehauptungskurse für Mädchen
  • Elternkurs: Starke Eltern – starke Kinder
  • Projekt Notinsel

Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Ludwigshafen e.V.
Bahnhofstraße 83
Telefon: 0621 52 52 11
E-Mail: Allgemeines: info@kinderschutzbund-ludwigshafen.de
Kinderschutzdienst: kinderschutzdienst@kinderschutzbund-ludwigshafen.de
Betreuter Umgang: bu@kinderschutzbund-ludwigshafen.de
Tagespflege: tagespflege@kinderschutzbund-ludwigshafen.de
Notinsel: notinsel@kinderschutzbund-ludwigshafen.de