für verbesserte Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf (LuSt)

Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen im schulischen wie außerschulischen Bereich in möglichst vielen Lebenskontexten.
LuSt ist ein bedarfsspezifischer, sozialraumorientierter Ansatz, der sich aus der außerschulischen Lernunterstützung und der sozialpädagogischen Lernförderung zusammensetzt.
Nach einer Bedarfsabfrage in allen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt und der freien Träger liegt der Fokus  auf der individuellen Lernförderung der Kinder und Jugendlichen, insbesondere auf

  • Stabilisierung, bzw. Verbesserung in den zu erbringenden schulischen Leistungen
  • Erlernen von Lern- und Konzentrationstechniken
  • Erweiterung der Handlungs- und Sozialkompetenz
  • Unterstützung bei Sprachschwierigkeiten von Kindern mit wenig bis keinen Deutschkenntnissen

In den Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde dementsprechend sowohl ein höherer Bedarf an außerschulischer Jugendbildung, als auch sozialpädagogischer Lernförderung in Abgrenzung zur Hausaufgabenbetreuung, aber auch zu deren bedarfsorientierten Weiterentwicklung benannt.
Ausgehend von den Bedarfen in den Einrichtungen können die Bausteine außerschulischen Jugendbildung (A) und sozialpädagogischen Lernförderung (B) des Konzeptes in den Einrichtungen mit dem entsprechenden Personal umgesetzt werden. Das heißt eine passgenaue Installation, die individuell auf die Einrichtungen und die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten ist. 

Baustein A

Außerschulische Jugendbildung
Gesetzliche Grundlage: §11 SGB VIII

Ziele der außerschulischen Lernförderung:

  • Erledigen der Hausaufgaben
  • Hilfestellung bei der Aufarbeitung von Schwächen ( Einzelförderung Lesen, Rechnen etc.)
  • Stärkung der Lernmotivation
  • Stärkung des Selbstvertrauens
  • „Lernen zu lernen“
  • Förderung der Konzentration und der Sozialkompetenzen durch das Einfügen fördernder Spiele und Gespräche
  • Überleitung in Regelangebote der Einrichtung

Baustein B

Sozialpädagogische Lernförderung
Gesetzliche Grundlagen: §§ 13, 6 Abs.2, SGB VIII

Ziel der sozialpädagogischen Lernförderung:

  • Gezieltes Aufarbeiten von Lernschwächen (Sprechen, Lesen, Schreiben, Rechnen vor allem im Grundschulbereich)
  • Förderung von Konzentration und Wahrnehmung durch spielerische Elemente während der Lernförderung
  • Gezieltes Hinarbeiten zu Klassenarbeiten
  • Kontakt und Austausch mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern  (unter Einbeziehung der Eltern), eventuell auch RFD und EB
  • Langfristiges Ziel ist das selbstorganisierte Lernen
  • Abbau von Lernbarrieren
  • Abbau von Schulängsten
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Ermöglichen gezielter Übergänge in die  Angebote der Einrichtung

LuSt – eingebettet in die Gesamtkonzeption der Einrichtungen

  • Enge Zusammenarbeit der Mitarbeitenden in den Einrichtungen mit den Kräften der außerschulischen Jugendbildung  und sozialpädagogischer Lernförderung
  • Schaffung von Schnittstellen durch pädagogische Angebote
  • Nutzung der gleichen Räumlichkeiten dadurch nähere Anbindung 
  • Integration pädagogischer Elemente wie Theater, Musik, Sport
  • Gezieltes Überleiten der Kinder in Angebote der Einrichtung zur Förderung sozialer, motorischer und emotionaler Fähigkeiten
  • Gemeinsame Kooperation mit den Eltern, Lehrenden unter anderem zur Schaffung einer ganzheitlichen und auf einander abgestimmten Förderung und Stabilisierung der Kinder

Das Ministerium für Bildung unterstützt die Stadt Ludwigshafen bei der Finanzierung der außerschulischen Lernförderung mit einem Zuschuss im Rahmen des  "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für den Bereich der Jugendhilfe" in den Jahren 2021 bis 2023.