Als berufstätige werdende Mutter bist du im Beruf durch besondere Bestimmungen geschützt. Diese Bestimmungen stehen im Mutterschutzgesetz.

Darin ist zum Beispiel geregelt, dass du während der Schwangerschaft keine körperlich schweren oder gefährlichen Arbeiten ausführen darfst, nicht am Fließband arbeiten und keine Akkordarbeit machen darfst. Damit du rechtzeitig geschützt bist, ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber sobald wie möglich über die Schwangerschaft informierst. In der Regel bekommst du dafür eine ärztliche Bescheinigung, auf der auch der voraussichtliche Geburtstermin steht.

Insbesondere gilt:

  • Deine Arbeitszeit darf 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in zwei Wochen nicht überschreiten. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, sind es nur 8 Stunden täglich und 80 Stunden in zwei Wochen.
  • In der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darfst du nicht arbeiten (Für manche Berufe gibt es hiervon Ausnahmen).
  • Du wirst durch ein ärztliches Attest von der Arbeit freigestellt, wenn die Tätigkeit für dich oder das Kind gefährlich sein könnte.
  • Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin (Ab dann musst du nicht mehr arbeiten.) und geht bis 8 Wochen nach der Geburt (In dieser Zeit darfst du nicht arbeiten.). Bei Frühgeburten kann sich diese Zeit auf 12 Wochen verlängern, ebenso bei Mehrlingsgeburten.
  • Während der Schwangerschaft und der Zeit des Mutterschutzes darfst du nicht gekündigt werden.


Weitere Informationen zum Mutterschutz findest du zum Beispiel im Familienwegweiser des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Der komplette Text des Mutterschutzgesetzes findet sich ebenfalls im Internet. Die dazugehörigen Links sind hier dazu angegeben.