Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Spezialdienst des Stadtjugendamtes Ludwigshafen. Der Fachdienst ist Teil des “Haus des Jugendrechts“, in diesem arbeiten Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft und ein Freier Träger der Jugendhilfe unter einem Dach.  
Werden Jugendliche oder Heranwachsende (14 bis 21 Jahre) einer Straftat verdächtigt, wird der Fachdienst tätig. Die Aufgabe des Fachdienstes ist es, straffällige junge Menschen und deren Eltern während des gesamten Strafverfahrens zu begleiten, zu beraten, sowie erzieherische Unterstützung anzubieten.
Darüber hinaus haben die Kolleg*innen des Fachdienstes die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren.
Da die Maßnahmen des Jugendgerichtes vorrangig erzieherisch auf den jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Gericht und der Staatsanwaltschaft diesbezüglich Vorschläge.
Werden Kinder (0 bis 13 Jahre) verdächtigt, werden die Eltern im Rahmen von Fibs (Frühe Intervention und Beratung Strafunmündiger)  angeschrieben und erhalten ein Beratungsangebot sowie bei Bedarf weitergehende Hilfen.
Scheuen Sie sich nicht uns bei Fragen zu kontaktieren.